Unser ambulanter Pflegedienst

Lebensqualität bis ins hohe Alter

Unsere Aufgaben

Unsere Aufgabe ist die pflegerische Versorgung der Patienten unseres Pflegedienstes. Wir achten jeden Menschen als eigenständige Persönlichkeit und begegnen ihm mit Freundlichkeit, Respekt und Toleranz in einer Atmosphäre der Sicherheit und des Vertrauens. Unsere berufliche Handlungsfähigkeit zeichnet sich durch Fach-, Methoden,- Sozial- und Persönliche Kompetenz aus.

Unsere Arbeitskraft und die vorhandenen wirtschaftlichen Ressourcen, setzen wir mit dem Ziel die Pflegequalität zu erhalten und ständig zu verbessern, verantwortungsbewusst ein. Dabei arbeiten wir auf der Basis von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Standards und Leitlinien. Darunter verstehen wir ebenso die Gesundheitsförderung, Beratung und Anleitung.

Wir gestalten gemeinsam mit dem Patienten, seinen Angehörigen und den häuslichen Pflegekräften den Pflegeprozess indem wir:
.: Informationen sammeln
.: Ressourcen und Probleme erkennen
.: Pflegeziele formulieren
.: Pflegemaßnahmen planen und durchführen
.: Wirkung und Ergebnisse beurteilen

Alle Schritte des Pflegeprozesses werden nachvollziehbar dokumentiert. Für Patienten, deren Möglichkeiten der Selbstbestimmung eingeschränkt sind, nehmen wir unsere besondere Verantwortung wahr.

Zur fortlaufender Verbesserung unserer Ergebnisse kooperieren wir mit anderen Berufsgruppen und externen Partnern. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben beteiligen wir uns an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Ambulante Pflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung und der Behandlungspflege.

Selbstbestimmt leben bedeutet, Lebensqualität zu bewahren, auch wenn es mal nicht so gut läuft. Wenn z.B. jemand durch altersbedingte Einschränkung oder Krankheit nicht mehr alleine zurechtkommt. In der häuslichen Umgebung findet der Mensch seine vertraute, geborgene und sichere Umgebung.

Wir erbringen sämtliche Leistungen nach § 36 SGB XI, sogenannte Sachleistungen, im Haushalt der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1-5.

Wir unterstützen und übernehmen ganz bzw. teilweise:

Ärtzliche Verordnungen

Alle Leistungen nach §5 SGB V werden durch uns erbracht, wenn vom behandelnden Arzt eine Verordnung darüber vorliegt.

Dazu gehören:

  • Blutzuckermessungen
  • Blutdruckmessungen
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Richten und Verabreichen von Injektionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Hilfestellung bei Inhalationen
  • Versorgung von Drainagen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Versorgung einer Magensonde- PEG
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Blasenspülungen und – instillationen
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Dekubitusbehandlungen
  • Dermatologische Bäder
  • Verabreichung von Einläufen, Klistieren, Klysmen
  • Versorgung eines Stomas
  • Pflege zentraler Venenkatheter
  • Katheterisierung der Blase
  • spezielle Krankenbeobachtung
  • Versorgung mit parenteraler Ernährung über Port