Informationen für Patienten und Betroffene

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ab dem 01.01.2017 stehen Versicherten aller Pflegegrade 125,00 € pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die erbrachten Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.
Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Übersicht zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017

Pflegegrad 1

Pflegegeld 0,00 €
Pflegesachleistung 0,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 €

Pflegegrad 2

Pflegegeld 316,00 €
Pflegesachleistung 689,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld 545,00 €
Pflegesachleistung 1298,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld 728,00 €
Pflegesachleistung 1612,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld 901,00 €
Pflegesachleistung 1995,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 €

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Patienten mit einem Pflegegrad 2-5 haben pro Kalenderjahr Anspruch für längstens 6 Wochen und einem Betrag von 1.612 € bis 2.418 € bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege.
Haben die pflegenden Angehörigen private Termine bzw. sind Sie nicht anwesend (Urlaub oder Krankheit usw.) so können wir die Pflegebedürftigen in dieser Zeit pflegen.

Kurzzeitpflege

Patienten mit einem Pflegegrad 2-5 haben pro Kalenderjahr Anspruch für längstens 6 Wochen und einem Betrag von 1.612 € bis 2.418 € bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Urlaubs- und Verhinderungspflege.

Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Patienten aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 4000,00€ zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.